Vertreterversammlung beschließt Neufassung der Satzung

Weißes Haus-Symbol und fettgedruckter Text WIR INFORMIEREN auf grünem Holzhintergrund, der auf Informationen oder eine Ankündigung im Zusammenhang mit Wohnen oder Immobilien hinweist.

Die Vertreterversammlung hat am 23. Juni 2026 eine umfassend überarbeitete Satzung beschlossen. Damit werden die Regelungen an aktuelle gesetzliche Anforderungen angepasst und gleichzeitig neue digitale Möglichkeiten geschaffen. Die Grundidee der Wohnstätte bleibt dabei unverändert: die sichere, soziale und nachhaltige Versorgung ihrer Mitglieder mit Wohnraum.

Mehr Flexibilität bei Vertreterversammlungen

Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Vertreterversammlung selbst. Während bislang ausschließlich klassische Präsenzveranstaltungen vorgesehen waren, eröffnet die neue Satzung verschiedene zusätzliche Formen der Durchführung. So können Vertreterversammlungen künftig auch hybrid oder vollständig digital stattfinden. Darüber hinaus ermöglicht die Satzung in besonderen Fällen sogar ein sogenanntes „gestrecktes Verfahren“, bei dem Beratung und Abstimmung über einen längeren Zeitraum erfolgen können.

Diese Regelungen schaffen mehr Flexibilität und stellen sicher, dass die demokratische Mitwirkung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter auch unter veränderten Rahmenbedingungen gewährleistet bleibt. Trotzdem soll und wird die Präsenzversammlung die Regel bleiben, um auch den informellen Austausch nicht zu vernachlässigen.

Digitale Teilnahme und Abstimmung

Neu ist außerdem die Möglichkeit, Vertreterversammlungen per Bild- und Tonübertragung zu verfolgen. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen Abstimmungen elektronisch erfolgen. Damit nutzt die Wohnstätte die Möglichkeiten, die das Genossenschaftsgesetz inzwischen ausdrücklich vorsieht.

Vertreterwahlen werden modernisiert

Auch die Wahlordnung wurde überarbeitet. Neben der bewährten Briefwahl können Vertreterwahlen künftig auch als Online-Wahl oder in Kombination verschiedener Wahlformen durchgeführt werden. Gleichzeitig werden Datenschutz, Sicherheit und die Geheimhaltung der Wahl ausdrücklich geregelt.

Für Mitglieder bedeutet das: Die Teilnahme an den Wahlen wird einfacher und flexibler, ohne dass die Sicherheit der Stimmabgabe beeinträchtigt wird.

Anpassungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Daneben wurden verschiedene Regelungen für Vorstand und Aufsichtsrat modernisiert. So können Sitzungen und Beschlussfassungen künftig auch mit digitalen Kommunikationsmitteln, beispielsweise per Video- oder Telefonkonferenz, durchgeführt werden. Außerdem wurden einzelne Bestimmungen vereinfacht und an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst.

Mitglied werden jetzt (grundsätzlich) auch digital möglich

Eine weitere Neuerung betrifft den Erwerb der Mitgliedschaft, die künftig auch digital möglich sein wird, und zwar über ein Online-Formular auf der Internetseite. Das erleichtert den Beitrittsprozess und spart Papier und Zeit. Allerdings müssen wir diesen Teilprozess noch umsetzen – wir werden berichten, wenn wir so weit sind.

Allerdings wird es bei Kündigen ab sofort einfacher: Statt der bisherigen Schriftform genügt künftig die sogenannte Textform. Damit können Erklärungen beispielsweise auch per E-Mail abgegeben werden.

Das Wichtigste bleibt unverändert

Trotz der zahlreichen Änderungen bleiben die grundlegenden Rechte und Pflichten der Mitglieder unverändert. Auch die genossenschaftlichen Grundwerte, die wohnliche Versorgung der Mitglieder, die Vertreterstruktur und der Ausschluss einer Nachschusspflicht bleiben bestehen.

Eingetragen wurde die Satzung im Genossenschaftsregister Mitte August 2026.

Zu finden ist die neugefasste Satzung übrigens hier: https://www.wohnstaette-stade.de/wp-content/uploads/2026/08/Satzung-und-Wahlordnung-2026-.pdf