Die Struktur
der Genossen­schaft

Getreu dem Motto: „Was einer nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam“ stehen bei einer Genossenschaft die Mitglieder im Vordergrund. Deshalb werden unsere Mieter*Innen gleichzeitig auch Mitglieder der Genossenschaft. Im Gegensatz zu anderen, profitorientierten Gesellschaftsformen ist das Ziel der Genossenschaft die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Genossenschaftsmitglieder. Dabei hat jedes Mitglied die Möglichkeit, sich einzubringen. Neben den Mitgliedern als Basis der Genossenschaft werden außerdem Aufsichtsrat und Vorstand als weitere Organe gewählt.

Der Vorstand

Die Wohnstätte Stade wird durch einen Vorstand geleitet.
Neben dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied gibt es noch ein nebenamtliches Vorstandsmitglied.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen und wird von der Vertreterversammlung gewählt.
Mitglieder des Aufsichtsrates:

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft und findet jährlich im Juni statt. In der Vertreterversammlung wird der Jahresabschluss und der Lagebericht erläutert und beschlossen. Die Ausschüttung einer Dividende unterliegt der Zustimmung der Vertreterversammlung. Zudem wählt die Vertreterversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates und entscheidet über Änderungen der Satzung.