Mietanpassungen zum 01.11.2024

Nein, dies ist keine gute Nachricht. Aufgrund der Kostenentwicklung im Bereich der Modernisierungs- und Instandsetzungstätigkeit, der Betriebs-, Finanzierungs- und Verwaltungskosten ist eine Anpassung unserer Kaltmieten erforderlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen: Die Immobilien müssen an die Erfordernisse des demografischen Wandels angepasst werden, baualtersbedingt bedarf es des Austausches vieler Bauteile und die Heizungssysteme sind bis 2045 auf klimaneutrale Energien umzurüsten. Erhöhte Anforderungen der Regulatorik treiben unsere Verwaltungskosten.

Die Mieten der Wohnstätte sollen stabil und bezahlbar bleiben – gleichzeitig müssen diese aber auch die Zukunftsfähigkeit der Genossenschaft sichern. Letztlich ist niemanden geholfen, wenn die Wohnstätte aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit in ihrer Befähigung zur Aufgabenerledigung eingeschränkt wird.

Im vergangenen Jahr haben wir zum 01.04. die Mieten mehrheitlich im Mittel um 5% angepasst. Damit haben wir seinerzeit auf einen größeren Teil der im Grundsatz vertraglich bereits vereinbarten Mietanpassungen verzichtet, denn die Entwicklung der Kaltmieten ist in unserem Verträgen an den Preisindex der Lebenshaltung gekoppelt. Auch wenn derartige Indexverträge derzeit in der politischen Diskussion kritisch gesehen werden, sichern diese Vertrag das „reale“ Niveau der vereinbarten Miete.

Von den aktuellen Anpassungen sind rd. 1.750 Verträge betroffen. Im Mittel beträgt die Anpassungen 11,44 €/Monat bzw. 2,5%. In rd. 75% der Fälle liegt die Anpassung unter 15 €/Monat. Allerdings liegen einige Anpassungen z. T. deutlich darüber. In diesen Fällen ist dies darauf zurückzuführen, dass im vergangenen keine Mietveränderungen erfolgten. Nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlungen ist in diesen Konstellationen die Mietanpassung so ausgestaltet, dass die kumulativen Anpassungen über beide Jahre hinweg zu vergleichbaren Ergebnissen führen.