Häufige
Fragen
Für jede Frage
die passende Antwort
An dieser Stelle haben wir die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Sollten Sie keine passende Antwort finden, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.
Was muss ich tun, wenn ich bei der Wohnstätte Stade eine Wohnung suche?
- Sofern Sie sich für eine oder mehrere Wohnungen auf unserer Internetseite oder den Immobilienportalen wie z.B. www.Immoscout24.de interessieren, können Sie von dort aus eine Kontaktanfrage starten
- Sie nutzen den Suchservice auf unserer Internetseite
- Sie rufen die Vermietungshotline unter 04141 6075-75 an
- Sie besuchen uns in unserer Geschäftsstelle in der Teichstraße 51 in Stade
Welche Vorteile bietet mir die Wohnstätte Stade?
- Große Auswahl an Wohnungen, Reihen- und Doppelhäusern in Stade
- zeitgemäße Ausstattung und ein gepflegtes grünes Umfeld mit hohem Freizeitwert
- Faire Mieten
- Keine Maklercourtage, keine Kaution
- Mieter und „Eigentümer“ in einer Person durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
- Sicheres, lebenslanges Wohnrecht durch Dauernutzungsverträge
- Attraktive Dividende bietet interessante Rendite
- Nutzung sämtlicher Service-und Dienstleistungsangebote
- Mieterbeteiligung durch demokratische Mitbestimmungsrechte
- kundenorientierte Öffnungszeiten (Besichtigungen nach Absprache auch abends und am Samstag vormittag)
- kompetente, hilfsbereite Mitarbeiter
Muss ich eine Provision zahlen?
Für die Wohnungen unserer Genossenschaft fällt keine Maklerprovision an.
Muss ich eine Mietkaution entrichten?
Nein. Anstelle der Mietkaution erwerben Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.
Was kostet ein Genossenschaftsanteil?
Wie viele Anteile muss/darf ich erwerben?
Um bei der Wohnstätte Stade eG Mitglied zu werden, benötigen Sie mindestens zwei Anteile, die sogenannten Pflichtanteile. Darüber hinaus sind je nach Lage, Ausstattung und Wohnungsgröße weitere Anteile, die sogenannten wohnungsbezogenen Anteile, zu zeichnen. In den Exposés ist der Gesamtbetrag der erforderlichen Genossenschaftsanteile ausgewiesen. Hier helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vermietungsabteilung gern weiter.
Wann sind die Genossenschaftsanteile zu zahlen?
Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?
Die Mitglieder der Genossenschaft erhalten auf Ihre Genossenschaftsanteile, die vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres bei uns angelegt waren, eine Dividende. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag sie bei 3,5%. 2021 wurde 2% Dividende ausgeschüttet.
Wann wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt, wenn ich wieder ausziehe?
Ruhezeiten / Lärmbelästigung: Wie verhalte ich mich, wenn mein Nachbar zu laut ist?
Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Sollte der Nachbar dann weiterhin die Ruhe stören, lassen Sie uns bitte ein Lärmprotokoll zukommen, damit wir uns darum kümmern können. In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) sollten Sie als letzte Konsequenz die Polizei um Hilfe bitten.
Darf ich eine Parabolantenne installieren?
Wie und wo kann ich eine Reparatur bzw. Schäden melden?
Entweder Sie sprechen Ihren zuständigen Hausmeister direkt an oder senden uns online eine Schadensmeldung zu.
Wie darf ich den Balkon nutzen? Darf ich grillen?
Nimmt die Wohnstätte an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil?
Die Wohnstätte Stade eG ist jederzeit bemüht, Streitigkeiten mit dem Mieter, seinen Angehörigen oder Betreuern einvernehmlich und im direkten Austausch beizulegen. Die Wohnstätte Stade eG sieht davon ab und ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Noch Fragen?
Unser Kundenbetreuungsteam steht Ihnen zur Verfügung:
Ulrike Stubbe 04141 6075-44
Nico von der Reith 04141 6075-49
Sarah Feuersänger 04141 6075-46
Britta Teichert 04141 6075-47