Kontinuität. Wandel. Vertreterversammlung.

Im vergangenen Jahr feierte unser Haus seinen 100. Geburtstag. Zugespitzt könnte man sagen: Seit Beginn tun wir im Kern dasselbe. Wir bauen, erneuern und vermieten Wohnungen, Immobilien und Quartiere. Diese Beständigkeit mag auf den ersten Blick unspektakulär wirken. Für unsere Mitglieder und für die Stadt ist sie jedoch ein großer Gewinn. Denn mit unseren Aktivitäten leisten wir einen wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich in den Quartieren. Mit rund 2.600 Wohnungen stehen wir für etwa 20 Prozent des Mietwohnungsbestands in der Hansestadt Stade.

Ein einzelner Jahresabschluss bildet dieses Handeln daher nur unvollständig ab. Dennoch ist es wichtig, sich regelmäßig darüber auszutauschen, die Zahlen zu diskutieren, den Jahresabschluss festzustellen und die Dividende zu beschließen. Satzungsgemäß geschah dies in der Vertreterversammlung am 23. Juni 2026. Die Berichterstattung zu den Zahlen findet sich hier.

Personeller Wechsel

Für die nachhaltige Ausrichtung der Wohnstätte ist der Aufsichtsrat von zentraler Bedeutung. Eine besondere Rolle kommt dabei dem oder der Vorsitzenden dieses Gremiums zu. Dieter Kanzelmeyer hatte diese Funktion seit 2006 inne; dem Aufsichtsrat gehörte er bereits seit 1997 an. Mit Erreichen der Altersgrenze schied er nun aus. Mit seiner ruhigen, besonnenen und zugleich sehr persönlichen Art hat er die positive Entwicklung unseres Hauses wesentlich mitgeprägt. Die Laudatio hielt sein langjähriger Stellvertreter und Nachfolger Frank Lau.

Neues Aufsichtsratsmitglied mit besonderer Verbindung

Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde Michael von Bremen. Beruflich ist er als Vorstandsvertreter bei der Kreissparkasse Stade tätig. Zugleich verfügt er über eine besondere persönliche Beziehung zu unserem Haus: Er wuchs in einer Wohnung der Wohnstätte auf; bereits sein Vater und sein Großvater waren im Aufsichtsrat tätig. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Neue Satzung

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war formaler, aber ebenfalls wichtig: Die neue Satzung einschließlich Wahlordnung wurde einstimmig beschlossen. Gültig wird sie jedoch erst mit der Eintragung. Wir berichten, sobald es so weit ist. An der grundsätzlichen Ausrichtung der Genossenschaft ändert die neue Satzung nichts.

Bilder: Jörg Struwe