Anpassung unserer Satzung

In der letzten Vertreterversammlung wurde in einigen Punkten eine Anpassung unserer Satzung beschlossen. So ist jetzt klargestellt, dass Mitglieder zum Aufsichtsrat nur bis zur Vollendung ihres 70. Lebensjahres gewählt werden können. Bislang erfolgte ein automatisches Ausscheiden aus diesem Gremium mit dem 70. Geburtstag. Weiterhin kann die Vertreterversammlung künftig beschließen, dass die Gewinnverteilung – also die Dividende bzw. der Dividendensatz – differenziert nach Höhe der jeweiligen Geschäftsguthaben erfolgt. Weiterhin sind einige wenige redaktionelle Klarstellungen erfolgt.

Unsere vollständige Satzung ist hier zu finden:  www.wohnstaette-stade.de/files/seiteninhalt/aktuelles/satzung-und-wahlordnung-2021-1.pdf