Am 28.09. tagte – coronabedingt auch in diesem Jahr etwas verspätet – unsere Vertreterversammlung. Eine Reihe von Beschlüssen standen an, u. a. zur Verwendung des Bilanzgewinns, zur Satzung und zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds in den Aufsichtsrat. Obligatorisch auf der Tagesordnung stand zudem der Bericht des Vorstands zum abgelaufenen Geschäftsjahr.
Erwartungsgemäß prägten v. a. die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie den Geschäftsverlauf. Erfreulicherweise hat sich die Pandemie entgegen den ersten Befürchtungen wirtschaftlich aber nur im begrenzten Umfang auf das Jahresergebnis niedergeschlagen. So lief der Jahresüberschuss relativ solide bei 555 T€ aus. Operativer Handlungsschwerpunkt war neben der Instandsetzung und Modernisierung des Hausbestands weiterhin die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Insgesamt investierte das Unternehmen rd. 16,4 Mio. €, davon 8,5 Mio. € in den Neubau. Künftige Herausforderungen sieht der Vorstand vor allem in den Anforderungen des verschärften Klimaschutzgesetzes. Obschon die Notwendigkeit dieser Aufgabe nicht bestritten wird, so verbindet sich dies mit einer deutlichen Verteuerung des Wohnens. Steigende Baukosten und Grundstückspreise stellen weitere Hemmnisse dar, die das Unternehmen bei der Bereitstellung von preiswertem Wohnraum zu überwinden sucht. Gleichzeitig ist der Wohnraumbedarf ungebrochen hoch.
Auf Empfehlung von Aufsichtsrat und Vorstand hat die Vertreterversammlung mehrheitlich beschlossen, abweichend vom ursprünglichen Dividendenvorschlag i. H. v. 3,5% lediglich 2,0% auszuschütten. Der Vorschlag einer Vertreterin, grundsätzlich 3,5% Dividende auszuschütten und gleichzeitig mit den Mitgliedern, die im nennenswerten Umfang über ihre Pflichtanteile hinaus weitere Anteile halten, in Verhandlung um einen teilweisen sowie freiwilligen Dividendenverzichtet auf 2,0% einzutreten, fand keine Mehrheit.
Mit diesem Beschluss sinkt die Dividendenbelastung um rd. 170 T€, was einen Beitrag zur Verbesserung der Innenfinanzierung darstellt. Mit diesen Mitteln sollen u. a. die Anstrengungen im Bereich des Klimaschutzes intensiviert werden.
In den Aufsichtsrat einstimmig wiedergewählt wurde Rechtsanwalt und Notar Frank Lau.
Auch die Satzungsänderungen fanden mit den erforderlichen Mehrheiten Zustimmung. Diese beinhalten neben einigen redaktionellen Anpassungen neue Regelungen zur Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat wie auch zur Gewinnverteilung. Künftig können alle Mitglieder der Genossenschaft in den Aufsichtsrat gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bislang sah die Satzung eine harte Altersgrenze vor, wonach mit der Vollendung des 70. Lebensjahres zwingend aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden ist, mithin also u. U. auch während der laufenden Amtszeit. Dies wird durch die neue Satzung geändert.
Bei der Gewinnverteilung kann die Dividende künftig nach der Höhe der Geschäftsanteile differenziert werden, sodass bspw. Pflichtanteile eine höhere Dividende als freiwillige Anteile erhalten.