Der Finanzausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 empfohlen, die Grundsteuer zum 01.01.2021 relativ deutlich von 420 v. H. auf 490 v. H. zu erhöhen. Begründet wird dies mit einer erforderlichen Verbesserung der Einnahmensituation aufgrund der schlechten Haushaltslage. Für die Mieterinnen und Mieter der Wohnstätte wird sich dies mit höheren Betriebskosten im Umfang von durchschnittlich 25 € pro Jahr verbinden.
Wir meinen, dass diese Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal ist. Wir erleben die schwerste Krise seit dem Ende des zweiten Weltkriegs. Auch wenn diese Krise durch Kurzarbeit und andere Maßnahmen noch nicht am Arbeitsmarkt angekommen ist, so drohen vielen Haushalten erhebliche Einkommensverluste. Auch vor diesem Hintergrund verzichten wir während der Zeit dieser wirtschaftlichen Unwägbarkeiten auf Mietanpassungen.
Für die Stadt resultieren hieraus Mehreinnahmen von rd. 1,4 Mio. € p. a. Auch wenn die Beträge für das einzelne Haus, die einzelne Wohnung und letztlich das Monatsbudget überschaubar sind: Zumindest eine Verschiebung dieser Steuererhöhung ist aus unserer Sicht mehr als wünschenswert.