Ab dem 01.07.2024 greift die TKG-Novelle, d. h. es entfällt die Möglichkeit die Kabelanschlussgebühren über die Betriebskosten abzurechnen.
Viele Vermieter haben dies zum Anlass genommen, diese sogenannten Mehrnutzerverträge zu kündigen und die Mieter müssen somit eigenständig einen TV-Vertrag abschließen.
Die Kosten für einen solchen Anschluss würden ca. 10,00 €/Monat betragen. Bei der Sammelbeschaffung, wie sie derzeit über die Wohnstätte Stade organisiert ist, zahlen wir in etwa die Hälfte.
Wir haben uns daher entschieden, auch künftig zentral für unseren Wohnungsbestand das TV-Signal einzukaufen. Die damit verbundenen Aufwendungen haben wir in die unsererseits mit Wirkung zum 01.04.2023 durchgeführten Mietanpassungen eingepreist. Dafür entfällt für unsere Mieter*innen ab 2023 die Umlage dieser Position über die Betriebskosten.
Zu den Einzelheiten verweisen u. a. auf unser Rundschreiben vom 13.01.2023, welches sich schwerpunktmäßig mit den verschiedenen Energiegesetzen auseinandergesetzt hat:
Microsoft Word – Anschreiben und FAQ .docx (wohnstaette-stade.de)