Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich bei der Wohnstätte Stade eine Wohnung suche?

  • Sofern Sie sich für eine oder mehrere Wohnungen auf unserer Internetseite oder den Immobilienportalen wie z.B. www.Immoscout24.de interessieren, können Sie von dort aus eine Kontaktanfrage starten
  • Sie nutzen den Suchservice auf unserer Internetseite
  • Sie rufen die Vermietungshotline unter 04141 6075-75 an
  • Sie besuchen uns in unserer Geschäftsstelle in der Teichstraße 51 in Stade. Hier erfahren sie die Öffnungszeiten.

Welche Vorteile bietet mir die Wohnstätte Stade?

  • Große Auswahl an Wohnungen, Reihen- und Doppelhäusern in und um Stade herum sowie in Bremervörde
  • zeitgemäße Ausstattung und ein gepflegtes grünes Umfeld mit hohem Freizeitwert
  • Faire Mieten
  • Keine Maklercourtage, keine Kaution
  • Mieter und „Eigentümer“ in einer Person durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Sicheres, lebenslanges Wohnrecht durch Dauernutzungsverträge
  • Attraktive Dividende bietet interessante Rendite
  • Nutzung sämtlicher Service-und Dienstleistungsangebote
  • Mieterbeteiligung durch demokratische Mitbestimmungsrechte
  • kundenorientierte Öffnungszeiten (Besichtigungen nach Absprache auch abends und am Samstag vormittag)
  • kompetente, hilfsbereite Mitarbeiter

Muss ich eine Provision zahlen?

Für die Wohnungen unserer Genossenschaft fällt keine Maklerprovision an.

Muss ich eine Mietkaution entrichten?

Nein. Anstelle der Mietkaution erwerben Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil?

Die Höhe eines Genossenschaftsanteils beträgt zurzeit 360 €.

Wie viele Anteile muss/darf ich erwerben?

Um bei der Wohnstätte Stade eG Mitglied zu werden, benötigen Sie mindestens zwei Anteile, die sogenannten Pflichtanteile. Darüber hinaus sind je nach Lage, Ausstattung und Wohnungsgröße weitere Anteile, die sogenannten wohnungsbezogenen Anteile, zu zeichnen. In den Exposés ist der Gesamtbetrag der erforderlichen Genossenschaftsanteile ausgewiesen. Hier helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vermietungsabteilung gern weiter.

Wann sind die Genossenschaftsanteile zu zahlen?

Bei Abschluss des Mietvertrags und vor Schlüsselübergabe für Ihre neue Wohnung.

Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?

Die Mitglieder der Genossenschaft erhalten auf Ihre Genossenschaftsanteile, die vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres bei uns angelegt waren, eine Dividende. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag sie bei 3,5%.

Wann wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt, wenn ich wieder ausziehe?

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung bei der Wohnstätte ausziehen möchten, können Sie Ihre Genossenschaftsanteile kündigen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Mitglied zu bleiben und/oder nur die wohnungsbezogenen Anteile kündigen, um später wieder eine Wohnung bei der Wohnstätte zu beziehen. Die Kündigungsfrist der Genossenschaftsanteile beträgt 3 Monate zum Jahresende. Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung, spätestens zum 30.06. des Folgejahres.

Ruhezeiten / Lärmbelästigung: Wie verhalte ich mich, wenn mein Nachbar zu laut ist?

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Sollte der Nachbar dann weiterhin die Ruhe stören, lassen Sie uns bitte ein Lärmprotokoll zukommen, damit wir uns darum kümmern können. In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) sollten Sie als letzte Konsequenz die Polizei um Hilfe bitten.

Was sind meine Mieterpflichten bei der Treppenhausreinigung?

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses und deshalb legen wir auf die Reinigung viel Wert. Die Reinigung des Treppenhauses ist in unseren Häusern von den Mietern zu erledigen. Sie ist einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn durchzuführen. Eine Reinigungswoche beginnt immer montags und endet sonntags. In dieser Zeit ist der jeweilige Mieter dafür zuständig, dass das Treppenhaus jederzeit einen ordentlichen und gepflegten Eindruck vermittelt. Das bedeutet, dass die Treppe zur jeweiligen Etage und die Podeste zu fegen und zu wischen sind. Selbstverständlich sollte auch auf Fensterbänken, am Geländer und auf Absätzen Staub gewischt werden.

Darf ich eine Parabolantenne installieren?

Jede Wohnung der Wohnstätte Stade eG ist mit einem Breitbandkabelanschluss der Firma Kabel Deutschland ausgestattet. Deshalb sind wir in der Lage, unseren Mietern ein vielfältiges Programmangebot in unterschiedlichen Sprachen anzubieten. Darüber hinaus investieren wir jährlich hohe Summen in die Modernsierung und Verschönerung unserer Hausfassaden und Balkone. Die Anbringung von Parabolantennen ist daher nicht erlaubt.

Wie und wo kann ich eine Reparatur bzw. Schäden melden?

Entweder Sie sprechen Ihren zuständigen Hausmeister direkt an oder senden uns online eine Schadensmeldung zu.

Wie darf ich den Balkon nutzen? Darf ich grillen?

Schon wegen der erhöhten Brandgefahr ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon nicht erlaubt. Wenn ein Elektrogrill verwendet wird, sollte man darauf achten, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt, damit die Nachbarn nicht gestört werden. Gerade bei der Benutzung von Balkonen ist immer besondere Rücksichtnahme gefragt, denn schnell könnten sich Nachbarn durch zu laute Gespräche gestört fühlen. Wir empfehlen, Gespräche auf dem Balkon stets in einer gedämpften Lautstärke zu führen und die Ruhezeiten in jedem Falle zu beachten und einzuhalten.

Ihre Vorteile als Mieter

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  • ... in Toplagen
  • ... mit hochwertiger Ausstattung
  • ... zu fairen Mietpreisen
  • ... ohne Maklercourtage

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